Die Kostenübernahme ist wie folgt geregelt:
Die Kosten für diese Behandlung wird von Ihrer privaten Krankenkasse, nach einem Kostenvoranschlag, in den meisten Fällen übernommen. Im Rahmen eines Integrierten Versorgungsvertrages (IGV) haben gesetzlich versicherte Patienten bestimmter Krankenkassen auch Anspruch auf diese innovative Therapie.
Für gesetzlich versicherte Patienten, deren Krankenkasse diese Verträge nicht anbieten, d.h. die Kosten nicht übernehmen, erbringen wir diese Behandlung als Privatleistung.